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Ausgewählte Entscheidungen zu eigenen Aktien

 

5 AZR 146/62

 

Hat ein Angestellter einer Aktiengesellschaft in deren Auftrag und
für deren Rechnung eigeneAktien der Aktiengesellschaft zwecks
Vornahme einer Zerstreuungsaktion erworben, so ist der Angestellte
trotz des darin liegenden Verstoßes gegen § 65 Abs 6 AktG kraft
seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht gehalten, die
Zerstreuungsaktion durchzuführen. Er darf die unter Verstoß gegen §
65 Abs 6 AktG erworbenen Aktien nicht für sich behalten.


 

Aktiengesetz

(Auszug über eigene Aktien)

 

   

Haftungsausschluss