Ausgewählte Entscheidungen zu Investmentfonds
OGH 1 Ob 17/02t
Erwirbt der
Minderjährige (hier im Erbwege) Wertpapiere, dann sind
die Vorschriften der §§ 149, 230 ff ABGB über die Anlegung von Geld
eines Minderjährigen nicht anzuwenden; Maßnahmen des Gerichts kommen
dann nur bei Gefährdung des Vermögens nach § 176 ABGB in Betracht.
Besteht das Vermögen des Kindes in Anteilen an einem österreichischen
Investmentfonds, der im Wesentlichen auf Euro-Währung lautende
Anleihen (Schuldverschreibungen, Pfandbriefe) hält, dann ist eine
solche Gefährdung grundsätzlich nicht anzunehmen.
OGH 4 Ob 161/93
Die Wortkombination
"Eurostock" ist als Kennzeichen für
Investmentgeschäfte, die Vermittlung und den Vertrieb von
Investmentfonds
sowie
die Veranlagung und Verwaltung von Vermögen in
Investmentfonds kein irgendeiner Sprache angehörendes Wort, sondern
eine Neuschöpfung. Von einer absoluten Schutzunfähigkeit im Sinne des
§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG kann daher nicht gesprochen werden. Andererseits
wird die Verbindung auch nicht als eigenartige sprachliche Neubildung
aufgefaßt, in welcher die sonst übliche Bedeutung der einzelnen Worte
so in den Hintergrund tritt, daß die Wortbindung geeignet ist, auf
ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen und es von anderen zu
unterscheiden.