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Ausgewählte Entscheidungen zu den

handelsrechtlichen Wertpapieren

 

OGH 8 Ob 675/90
 

Eine Umdeutung eines (durch eine schriftliche Vorlegungserklärung der
bezogenen Bank, mit der die Verweigerung der Zahlung protestersetzend
festgestellt wird) präjudizierten Schecks in kaufmännische
Verpflichtungsscheine
(§ 363 Abs 1 HGB zweiter Fall) oder in
Schuldversprechen der Ausstellerin ist unzulässig.

 

OGH Prä 208/32
 

Die Vorschriften des (§ 73 WO) über Kraftloserklärung finden auf die
im (Art 301 HGB) bezeichneten kaufmännischen Anweisungen und
Verpflichtungsscheine - abgesehen von gesetzlichen Sondervorschriften
- auch dann Anwendung, wenn diese Papiere nicht an Order lauten.

 

 

ungsausschluss