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Der Scheck

 

Ein Scheck ist ein Wertpapier, das der bargeldlosen Zahlung dient. Er ist eine Anweisung des Scheckausstellers (Schuldners) an den Angewiesenen (den Bezogenen), konkret ist dies die Bank des Schuldners, zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an den Begünstigten. Die Übergabe des Schecks an den Begünstigten ersetzt die Zahlung von Bargeld, ist jedoch mit einem höheren Risiko verbunden. Der Bezogene (die Bank) haftet grundsätzlich nicht für den Fall, dass der Scheck nicht gedeckt ist (d.h. dass die Bank mangels vorhandener Mittel des Scheckausstellers nicht auf diesen zurückgreifen kann) oder vom Aussteller später widerrufen wird. Das Zahlungsrisiko liegt beim Begünstigten. Ein weiteres Risiko des Schecks liegt im Abhandenkommen des Wertpapiers und einem allfälligen Missbrauch.
 

Quelle: www.photocase.com

Bis Ende 2001 wurden von den europäischen Banken einheitliche Scheckformulare („Eurocheque“) ausgegeben, wofür sie eine sog. Deckungsgarantie bis zu einem bestimmten Betrag übernommen hatten.


Stets gedeckt sind Traveller-Schecks (Reiseschecks), da diese vom Schuldner zu fixen Beträgen angekauft werden. Bezogene sind bestimmte Banken. Durch seine Unterschrift beim Erhalt der Schecks wird der Schuldner zum Aussteller. Die Scheckverwertung erfolgt durch eine zweite Unterschrift (Indossament). Er ist ein Orderpapier.

Schecks können als Namensschecks (Rektaschecks), Orderschecks oder Inhaberschecks ausgestaltet sein. Zu den Namenspapieren, Orderpapieren und Inhaberpapieren siehe hier.

 

 

 

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