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Das Sparbuch
Folgende Sparbuch-Kategorien werden unterschieden:
Das Namenssparbuch ist auf den Namen des Sparers ausgestellt. Als Wertpapier ist es ein Namenspapier, so dass die Bank überprüfen kann, ob der Inhaber auch der tatsächlich Berechtigte ist.
Anderes gilt für das Inhabersparbuch (Überbringersparbuch). Es lautet nicht auf einen bestimmten Namen, nur auf Überbringer. Bei Vorlage der Urkunde hat die Bank zu leisten.
Das anonyme Sparbuch ist ein Sonderfall des Namenssparbuches, da es nicht auf den tatsächlichen Namen des Berechtigten lautet (jede Bezeichnung ist zulässig). Da auch bei den echten Namenssparbüchern die Identität nicht überprüft werden muss, ist die rechtliche Einordnung des anonymen Sparbuches strittig. Es wird jedenfalls wie ein Inhaberpapier verwendet. Ab 1.11.2000 können keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden. Vor diesem Datum eröffnete anonyme Sparbücher bleiben weiterhin anonym.
Es kann nach erfolgter Legitimation weitergegeben werden, ohne dass sich der neue Besitzer bei der Behebung gegenüber der Bank erneut ausweisen muss. Bei Sparbüchern über ÖS 200.000,- muss die Bank den Auszahlungsfall der Polizei melden. Jede solche Transaktion ist ausweispflichtig, und eine Sieben-Tage-Frist ist einzuhalten.
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Bücher zum Sparbuch
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