Die
Vorzugsaktie
Häufig
werden stimmrechtslose Vorzugsaktien von Familienunternehmen bei der
Gründung der Gesellschaft emittiert. Sie vermitteln der
Gesellschaft den Zugang zum organisierten Kapitalmarkt, ohne der
Gründerfamilie den Einfluss zu nehmen oder ihn zu vermindern.
Auch zur Beschaffung von Eigenkapital zu einem späteren
Zeitpunkt in der Unternehmensentwicklung dient oftmals die Ausgabe von
Vorzugsaktien. Können oder wollen die
Großaktionäre in einer Fast-Publikumgesellschaft
eine notwendigen Kapitalerhöhung nicht mehr mittragen und
droht ihnen dadurch die Mehrheit zu entgleiten, kann durch die Ausgabe
solcher Aktien
eine bisher faktische Nichteinmischung des Streubesitzes rechtlich
festgeschrieben und die Gefahr eines unerwünschten Aufkaufes
von Anteilen vermindert werden.
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Das
Motiv der Käufer von stimmrechtslosen Vorzugsaktien liegt in
aller Regel in der im Vergleich zu Stammaktien höheren und
besser gesicherten Rendite. Deshalb erstreckt sich der
Käuferkreis vor allem auf Kleinaktionäre, Investmentfonds
und andere institutionelle Anleger.
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Mehr
unter:
Eigene Aktien
Aktiengesetz
(Auszug
über Vorzugsaktien)
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Europäisches
Wirtschaftsrecht
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Bücher zu Vorzugsaktien
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Stimmrechtslose
Vorzugsaktien bei Umwandlungen
Die
Stellung der Inhaber von
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ist besonders problematisch, wenn die
Umwandlung der Gesellschaft ansteht. Müssen diese
Aktionäre über die Umwandlung mitentscheiden und
welche Rechtsfolgen hat dann ihre fehlende Mitwirkung? Welche Aktien
müssen ihnen bei der Umwandlung gewährt werden?
Können sie gegen Barabfindung ausscheiden? Welche
Gestaltungsmöglichkeiten hat die Aktiengesellschaft? Die
Arbeit beschäftigt sich speziell mit dem Bereich der
Umwandlung und stellt ein ausgewogenes Konzept vor, in dem sich
Antworten auf alle praktisch relevanten Fragen finden lassen.
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Aktienrecht
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Anwalts-Handbuch, herausgegen vom Verlag C.H.Beck.
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