Wertpapierrecht in Österreich

Wer mit Wertpapieren handelt akzeptiert damit automatisch das Wertpapierrecht mit all seinen Grundlagen. Beim Wertpapierrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet im Bereich des öffentlichen Rechts, welches zum übergeordneten Finanz-, Bank- und Kapitalmarktrecht zählt.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was ein Wertpapier eigentlich beinhaltet, wie das Wertpapierrecht entsteht und wie die Übertragung von Wertpapieren stattfindet. Zudem informieren wir darüber, welche gesetzlichen Grundlagen das Wertpapierrecht im Detail hat und in welcher Form es für Anleger in der Praxis von Bedeutung sein kann.

Links zum Thema:

https://unternehmensrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_unternehmensrecht/Lehre/WS_2018-19/Vorlesungen/Schuhmacher/VO_Wertpapierrecht_Handout.pdf
https://www.jus-starthilfe.at/wp-content/uploads/2021/01/Wertpapierrecht.pdf

Was ist das Wertpapierrecht?

Das Wertpapierrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und gleichzeitig eine Unterform des Finanz- und Kapitalmarktrechts. Der Begriff bezeichnet die Summe sämtlicher Rechtsnormen, die sich wiederum auf die folgenden Aktionen und Vorgaben beziehen:

  • Wertpapierhandel
  • Wertpapiererwerb
  • Wertpapierprospekt-Vorgaben
  • Kontrolle von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • Verbraucherschutz des Anlegers

Gleichzeitig ist das Wertpapierrecht ein Teilgebiet des Zivil- und Handelsrechts. Daher umfasst das Wertpapierrecht verschiedene Normen, die eine Regelung im Hinblick auf die Verbriefung von Rechten und den Funktionen beinhalten, die Wertpapieren zu eigen sind. Dazu gehören insbesondere die Transport-, die Liefer- und die Legitimationsfunktion.

Was sind Wertpapiere eigentlich?

Um ein näheres Verständnis für das Wertpapierrecht zu erhalten, ist es wichtig, die Definition und Eigenschaften von Wertpapieren zu kennen. In dem Zusammenhang wird der Wertpapierbegriff wie folgt definiert:

  • Wertpapier ist eine Urkunde
  • Es wird ein privates Recht verbrieft
  • Besitz des Wertpapiers zum Geltendmachen des Rechts erforderlich
  • Übertragbarkeit nach verschiedenen Grundsätzen

Insbesondere die Tatsache, dass Sie die Rechte aus dem Wertpapier nur dann geltend machen können, wenn Sie das Papier besitzen, ist äußerst wichtig. Dazu ein praktisches Beispiel: Als Inhaber einer Aktie (Aktionär) haben Sie das Recht auf den Erhalt einer Dividende, falls diese zuvor auf der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossen wurde. Um die Dividende zu erhalten, müssen Sie jedoch die entsprechende Aktie tatsächlich besitzen und dies nachweisen können. In der Praxis funktioniert der Nachweis dadurch, dass die Aktien bei Ihnen im Depot verbucht sind.

In der Praxis gibt es eine Reihe von Wertpapieren, die meistens als Kapitalanlage dienen, wie zum Beispiel:

  • Aktien
  • Anleihen
  • Fondsanteile
  • Schuldverschreibungen

Darüber hinaus gelten ebenso Wertrechte als Wertpapiere, die nicht im Zusammenhang mit der Geldanlage stehen. Dazu gehören insbesondere Schecks und Wechsel. Sogar Eintrittskarten und Fahrscheine zählen im weiteren Sinne zu den Wertpapieren, da sie ebenfalls ein Recht beinhalten, welches nur durch Vorlage des entsprechenden Papiers ausgeübt werden kann.

Wie entsteht das Wertpapierrecht?

Ein allgemeiner Irrtum besteht darin, dass es für die Entstehung des Wertpapierrechts ausreichen würde, dass die entsprechende Urkunde hergestellt wird. Dies trifft allerdings nicht zu. Darüber hinaus muss eine Vereinbarung vorliegen, die sich auf die Entstehung des Rechts bezieht. Diese Vereinbarung beinhaltet im Normalfall, dass das Recht durch Angebot und Annahme entsteht.

Wie werden die Rechte aus Wertpapieren übertragen?

Was die Übertragung der Wertpapierrechte angeht, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, um welche Art von Wertpapier es sich handelt. Nach der Art der Übertragung wird zwischen den folgenden drei Wertpapier-Kategorien differenziert:

  • Inhaberpapiere
  • Orderpapiere
  • Namenspapiere

Kennzeichend für Inhaberpapiere ist, dass der Inhaber gleichzeitig berechtigt ist, die aus dem Papier hervorgehenden Rechte wahrzunehmen. Die Übertragung funktioniert in diesem Fall schlichtweg durch die Übergabe des entsprechenden Wertpapiers. Typische Beispiele für Inhaberpapiere sind Inhaberaktien, Pfandbriefe, Zinsscheine oder auch der Fahrschein.

Bei Orderpapieren ist diejenige Person berechtigt, die das Wertpapier in Händen hält und die auf dem Wertpapier zu dessen Order genannt ist. Durch ein sogenanntes Indossament können Berechtigte das Wertpapier auf andere Personen übertragen. Typisches Beispiel für Orderpapiere sind insbesondere Wechsel, Schecks sowie Namensaktien.

Namenspapiere werden häufig ebenso als Rektapapiere bezeichnet. Im Gegensatz zu Inhaber- und Orderpapieren ist das Innehaben des Wertpapiers nicht automatisch damit verbunden, dass der Inhaber eine Berechtigung hat. Trotzdem muss er das Namenspapier besitzen, um die Rechte geltend zu machen. Berechtigter ist die Person, die ursprünglich auf dem Wertpapier genannt wird. Eine Übertragung ist ausschließlich durch eine sogenannte bürgerlich-rechtliche Zession (Abtretung) möglich.

Welche gesetzliche Grundlage haben Wertpapiere?

Wie eingangs erwähnt, besteht das Wertpapierrecht aus einer Reihe von Einzelgesetzen, welche die Grundlage bilden. Die bedeutendsten Gesetze, auf welche sich das Wertpapierrecht bezieht, sind zum einen das Wechselgesetz und zum anderen das Scheckgesetz. In der Summe gibt es die folgenden Gesetze, auf denen das Wertpapierrecht basiert:

  • Wechselgesetz
  • Scheckgesetz
  • Aktiengesetz
  • Kapitalmarktgesetz
  • Investmentfondsgesetz
  • Pfandbriefgesetz
  • Depotgesetz

Darüber hinaus gibt es ebenfalls einige Paragraphen im BGB sowie im HGB, die eine Grundlage für das Wertpapierrecht bilden. Ferner stehen mit dem Wertpapierrecht bestimmte Einzelnormen in Verbindung, wie zum Beispiel die Rechtsgebiete Strafrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht als weitere Rechtsgrundlagen.

Die Praxis: Was bedeutet es für Anleger?

Rechte und Gesetze sind für viele Menschen oftmals sehr abstrakt. Wer zum Beispiel ein Wertpapier erwirbt, der führt dies automatisch auf Grundlage des Wertpapierrecht durch. Doch was bedeutet dies in der Praxis? Betrachten wir uns dazu den Kauf einer Aktie als Praxisbeispiel.

Nachdem Sie eine Aktie erworben haben, besitzen Sie das Eigentum an diesem Wertpapier. Sie sind daher berechtigt, die in Verbindung mit der Aktie stehenden Rechte auszuüben. Dies sind in erster Linie zwei Aktionärsrechte, nämlich zum einen die Teilnahme an der Hauptversammlung nebst Ausübung des Stimmrechts und zum anderen das Recht auf eine Dividende, falls die AG eine Ausschüttung beschlossen hat. Darüber hinaus besitzen Sie das Recht, die Aktie jederzeit zu veräußern und somit das Recht, das Wertpapier an eine andere Person durch den Verkauf zu übertragen.

Wichtig zu beachten ist, dass unterschiedliche Wertpapiere ganz unterschiedliche Rechte beinhalten können. Während Sie zum Beispiel bei der zuvor genannten Aktie ein Recht auf jederzeitigen Kauf und Verkauf sowie auf die Ausübung von Stimmrechten haben, besteht das Hauptrecht bei einer Anleihe vor allem darin, dass Sie den verbrieften Zins sowie Ihr Kapital am Ende der Laufzeit (zurück) erhalten. Gerade Anleihen sind häufig mit weiteren Rechten ausgestattet, wie zum Beispiel ein Umtauschrecht in Aktien (Wandelanleihe) oder das Ausüben einer Option (Optionsanleihen).