Arten von Wertpapieren

Wertpapiere sind traditionell als Urkunden über Vermögensrechte definiert, wobei die Ausübung und Übertragung dieser Rechte an den physischen Besitz der Urkunde gebunden ist. Am Kapitalmarkt gehandelte, massenhaft umlauffähige Wertpapiere werden als Effekten bezeichnet. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Wertpapierarten nach österreichischem Wertpapierrecht.

Die moderne Realität zeigt: Der Handel vollzieht sich heute nahezu ausschließlich im stückelosen Effektenverkehr. Die Übertragung erfolgt durch elektronische Verbuchung in Depots - das sogenannte Effektengiro. Dies erfordert ein entwickeltes Depotrecht, das die zivilrechtlichen Aspekte der Verwahrung regelt.

Einteilung nach Übertragbarkeit

Die Klassifizierung von Wertpapieren nach Übertragbarkeit erfolgt in drei Kategorien:

Inhaberpapiere

Am leichtesten handelbar durch einfache Übergabe der Urkunde. Die meisten börsengehandelten Wertpapiere sind als Inhaberpapiere ausgestaltet. Der bloße Besitz begründet die Berechtigung zur Ausübung des verbrieften Rechts.

Orderpapiere

Die Übertragung erfordert neben der Übergabe ein Indossament (Übertragungsvermerk auf der Urkunde). Typische Orderpapiere sind Wechsel und Schecks.

Namenspapiere (Rektapapiere)

Am wenigsten verkehrsfähig. Die Übertragung erfordert neben der Übergabe eine Umschreibung im Register des Emittenten. Typisches Beispiel: Namensaktien.

Aktien als Eigenkapitalbeteiligung

Wer Aktien kauft, wird Miteigentümer des Unternehmens. Die Aktie verbrieft Mitgliedschaftsrechte an einer Aktiengesellschaft gemäß Aktiengesetz (AktG).

Stamm- und Vorzugsaktien

  • Stammaktien: Gewähren volle Miteigentümerrechte, insbesondere Stimmrecht in der Hauptversammlung.
  • Vorzugsaktien (VZA): Bieten bevorzugten Anspruch auf Vermögensverteilung (typischerweise höhere Dividende), verzichten aber meist auf das Stimmrecht.

Vorzugsaktionäre erhalten ihre Zahlungen im Insolvenzfall erst nach Anleihegläubigern - die Aktie bleibt Eigenkapital mit dem höchsten Risiko.

Handel an der Wiener Börse

Die Wiener Börse segmentiert den Aktienhandel in verschiedene Segmente mit unterschiedlichen Transparenzanforderungen:

  • Prime Market: Höchste Transparenzanforderungen
  • Mid Market: Continuous oder Auction
  • Standard Market: Continuous und Auction unterteilt

Anleihen und Schuldverschreibungen

Im Gegensatz zur Aktie ist die Anleihe ein Fremdfinanzierungsinstrument. Der Käufer leiht dem Emittenten Kapital für eine fest vereinbarte Laufzeit. Die Anleihe garantiert regelmäßige Zinszahlungen (Kupon) und Rückzahlung des Kapitals (Tilgung) am Laufzeitende.

Der primäre Schutzmechanismus: Anleihegläubiger werden im Insolvenzfall vorrangig gegenüber Aktionären behandelt.

Staats- und Unternehmensanleihen

  • Staatsanleihen: Dienen Staaten als Finanzierungsmittel, gelten als relativ sicher bei guter Bonität.
  • Unternehmensanleihen: Bieten höhere Zinsen als Staatsanleihen, aber erhöhtes Ausfallrisiko.
  • Junk Bonds: Hochzinsanleihen von Unternehmen mit schlechter Kreditwürdigkeit. Hohes Totalverlustrisiko.

Sonderformen von Schuldverschreibungen

  • Wandelschuldverschreibungen (Convertible Bonds): Zunächst Anleihen mit Zinsansprüchen, enthalten das Recht auf Umtausch in eine vorher festgelegte Aktienzahl.
  • Aktienanleihen: Ähneln klassischen Anleihen, aber die Rückzahlung ist an die Aktienkursentwicklung gebunden - können zu Kapitalverlusten führen.

Gegenüberstellung wichtiger Wertpapierarten

Merkmal Aktie (Stamm) Unternehmensanleihe Investmentfonds/ETF Zertifikat
Status des Anlegers Miteigentümer Gläubiger (Fremdkapitalgeber) Anteilseigner am Sondervermögen Gläubiger des Emittenten
Einkommenstrom Dividende (gewinnabhängig) Zinszahlung (Kupon, fest) Ausschüttung/Thesaurierung Rückzahlung, Kupon oder Bonus
Insolvenzrisiko Hoch (Nachrangigkeit) Hoch (Bonität entscheidend) Gering (Sondervermögen geschützt) Hoch (Emittentenrisiko)
Hauptrisiko Kursrisiko, Unternehmenspleite Ausfallrisiko, Zinsänderungsrisiko Marktrisiko (Streuung gemindert) Emittentenrisiko und Marktrisiko

Emittentenrisiko versus Sondervermögen

Das Emittentenrisiko

Das Emittentenrisiko ist die Gefahr, dass der Herausgeber eines Finanzprodukts seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Bei Aktien, Anleihen und Zertifikaten tragen Anleger immer das Bonitätsrisiko des Emittenten.

Der Schutz durch das Sondervermögen

Investmentfonds und ETFs bieten strukturellen Schutz durch das Sondervermögen-Prinzip gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG 2011). Das Fondsvermögen ist gesetzlich streng getrennt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und der Depotbank.

Im Falle eines Konkurses der KAG oder Depotbank fällt das Fondsvermögen nicht in die Insolvenzmasse. Anleger behalten Zugriff auf ihre Fondsanteile. Die Wahl zwischen Index-ETF (geschützt) und Index-Zertifikat (ungeschützt) ist primär eine Entscheidung über das Emittentenrisiko.

Fonds und Exchange Traded Funds (ETFs)

Regulatorische Rahmenbedingungen

Die EU-weit vereinheitlichte OGAW-Richtlinie (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) bildet den strengsten Standard für Publikumsfonds und ETFs mit klaren Vorgaben zu Risikostreuung und Liquidität.

Alternative Investmentfonds (AIF) werden in Österreich durch das AIFM-Gesetz geregelt. Zu AIF zählen Spezialfonds, Immobilien-Investmentfonds oder Private-Equity-Fonds.

Aktive und passive Strategien

  • Aktive Fonds: Manager treffen konkrete Entscheidungen mit dem Ziel, den Markt zu schlagen. Höhere laufende Kosten (TER).
  • Passive Anlagen (ETFs): Bilden einen Index 1:1 ab ohne aktives Management. Deutlich niedrigere Verwaltungskosten.

Zertifikate und Derivate

Zertifikate

Zertifikate sind rechtlich Schuldverschreibungen des Emittenten (typischerweise eine Bank). Sie genießen keinen Schutz durch Sondervermögen. Im Falle der Insolvenz des Emittenten droht der Totalverlust, unabhängig von der Basiswert-Entwicklung.

Die Vielfalt reicht von konservativen Kapitalschutz-Zertifikaten über Bonus- und Express-Zertifikate bis zu risikoreichen Discount- oder Faktor-Zertifikaten.

Optionsscheine

Optionsscheine räumen dem Inhaber das Recht ein - aber nicht die Pflicht - einen Basiswert zu einem fest definierten Basispreis innerhalb einer bestimmten Laufzeit zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Die Hebelwirkung führt zu überproportionalen Gewinn- oder Verlusten bei kleinen Kursbewegungen. Totalverlust ist möglich.

Besteuerung von Wertpapieren in Österreich

In Österreich existiert für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren keine Spekulationsfrist. Gewinne unterliegen der fixen Kapitalertragsteuer (KESt), die die Bank automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt.

Kapitalertragsart KESt-Satz Anmerkung
Zinsen aus Bankguthaben 25,0 % Sparbuch, Girokonto, Festgeld
Dividenden aus Aktien 27,5 % Laufende Gewinnausschüttungen
Kursgewinne (Aktien, Anleihen) 27,5 % Keine Spekulationsfrist
Erträge aus Fonds/ETFs (Meldefonds) 27,5 % Ordentliche und ausschüttungsgleiche Erträge
Nicht verbriefte Derivate (z.B. CFDs) Progressiv Einkommensteuersatz bis 55 %

Depotbank und Wertpapierverwahrung

Das Wertpapierdepot muss bei einem konzessionierten Kreditinstitut oder Broker eröffnet werden. Die Depotbank ist für die sichere Verwahrung der Wertpapiere, die Kontenführung und die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zuständig.

Inländische Kreditinstitute müssen die Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch einbehalten, den Verlustausgleich durchführen und an das Finanzamt abführen. Die Sammelverwahrung erfolgt in Österreich zentral über die Österreichische Kontrollbank (OeKB) als Zentralverwahrer.

Weitere Grundlagen zum Thema finden Sie im Hauptartikel Wertpapierrecht in Österreich sowie im Detailartikel zum Inhaberpapier.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Quellenangaben