Optionsanleihe (Bond with Warrants)
Die Optionsanleihe ist ein hybrides Finanzinstrument, das eine Schuldverschreibung mit einem separat handelbaren Aktienerwerbsrecht verbindet. Anders als bei der Wandelanleihe, bei der die Anleihe im Zuge der Wandlung erlischt, bleibt die Optionsanleihe nach Ausübung des Optionsscheins als eigenständiges Fremdkapitalinstrument bestehen. Dieses Nebeneinander von Anleihe und Optionsschein macht die Optionsanleihe zu einem besonders flexiblen Instrument am Kapitalmarkt.
Definition und Funktionsweise
Eine Optionsanleihe (englisch: Bond with Warrants) ist eine Schuldverschreibung, der bei Emission ein oder mehrere Optionsscheine (Warrants) beigefügt werden. Der Optionsschein verbrieft das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist eine festgelegte Anzahl von Aktien des Emittenten zu einem im Voraus bestimmten Preis (Bezugspreis oder Strike Price) zu erwerben.
Die Optionsanleihe besteht aus zwei rechtlich selbständigen Bestandteilen:
- Anleihekomponente (Straight Bond): Eine herkömmliche Schuldverschreibung mit festem oder variablem Kupon, Nennwert und Laufzeit. Sie gewährt dem Inhaber Anspruch auf Zinszahlungen und Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit. Der Kupon liegt häufig unter dem Marktzinssatz einer vergleichbaren Anleihe ohne Optionsschein, da der Optionsschein einen eigenständigen Wert besitzt.
- Optionsschein (Warrant): Ein verbrieftes Recht auf den Bezug einer bestimmten Anzahl von Aktien des Emittenten zu einem festgelegten Preis. Der Optionsschein kann von der Anleihe getrennt und separat an der Börse gehandelt werden.
Das Entscheidende: Übt der Inhaber den Optionsschein aus, muss er den Bezugspreis in bar entrichten. Die Anleihe bleibt davon unberührt. Der Anleger behält also seinen Zins- und Rückzahlungsanspruch aus der Anleihe und erwirbt zusätzlich Aktien. Dies unterscheidet die Optionsanleihe grundlegend von der Wandelanleihe, bei der die Anleihe als Gegenleistung für die Aktien hingegeben wird.
Der Optionsschein (Warrant)
Der Optionsschein ist das Kernstück der Optionsanleihe und verdient eine gesonderte Betrachtung. Er verbrieft ein eigenständiges Recht, das unabhängig von der Anleihe existieren kann.
Wesensmerkmale des Warrants
- Bezugspreis (Strike Price): Der Preis, zu dem der Warrantinhaber Aktien des Emittenten erwerben kann. Er wird bei Emission festgelegt und liegt regelmäßig über dem aktuellen Aktienkurs (Aufgeld oder Prämie). Ein Bezugspreis von 60 Euro bei einem aktuellen Aktienkurs von 50 Euro entspricht einer Prämie von 20 Prozent.
- Bezugsverhältnis: Die Anzahl der Aktien, die je Optionsschein bezogen werden können. Üblich ist ein Verhältnis von 1:1 (ein Warrant berechtigt zum Bezug einer Aktie), aber auch andere Verhältnisse kommen vor.
- Optionsfrist: Der Zeitraum, innerhalb dessen das Bezugsrecht ausgeübt werden kann. American-Style-Warrants erlauben die Ausübung jederzeit während der Frist; European-Style-Warrants nur am Ende der Frist. Die Optionsfrist kann kürzer sein als die Laufzeit der Anleihe.
- Verwässerungsschutz: Die Emissionsbedingungen enthalten Anpassungsklauseln für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhungen, Aktiensplits, Sonderdividenden), um eine Entwertung des Warrants zu verhindern. Bei einem Aktiensplit im Verhältnis 2:1 würde sich beispielsweise der Bezugspreis halbieren und das Bezugsverhältnis verdoppeln.
Innerer Wert und Zeitwert
Der Marktwert eines Optionsscheins setzt sich aus dem inneren Wert und dem Zeitwert zusammen. Der innere Wert ergibt sich aus der positiven Differenz zwischen dem aktuellen Aktienkurs und dem Bezugspreis: Liegt der Aktienkurs bei 70 Euro und der Bezugspreis bei 60 Euro, beträgt der innere Wert 10 Euro. Liegt der Aktienkurs unter dem Bezugspreis, ist der innere Wert null - der Warrant wird als "aus dem Geld" (out of the money) bezeichnet.
Der Zeitwert spiegelt die Wahrscheinlichkeit wider, dass der Aktienkurs bis zum Ende der Optionsfrist über den Bezugspreis steigt. Er hängt von der Restlaufzeit, der Volatilität der Aktie, dem risikolosen Zinssatz und der Dividendenrendite ab. Je länger die Restlaufzeit und je höher die Volatilität, desto größer der Zeitwert.
Hebelwirkung
Warrants weisen eine Hebelwirkung (Leverage) auf: Da der Warrant nur einen Bruchteil des Aktienpreises kostet, führen Kursveränderungen der Aktie zu überproportionalen Kursbewegungen des Warrants. Steigt der Aktienkurs um zehn Prozent, kann der Warrant um dreißig oder vierzig Prozent steigen. Der Hebel wirkt allerdings in beide Richtungen - bei fallenden Aktienkursen verliert der Warrant überproportional an Wert, und im schlimmsten Fall verfällt er wertlos.
Optionsanleihe und Wandelanleihe im Vergleich
Beide Instrumente gehören zu den Equity-linked Bonds und verbinden eine Anleihe mit einem Aktienerwerbsrecht. Die strukturellen Unterschiede wirken sich erheblich auf das Risikoprofil und die Einsatzmöglichkeiten aus:
| Merkmal | Optionsanleihe | Wandelanleihe |
|---|---|---|
| Aktienerwerbsrecht | Separater Optionsschein (Warrant) | In die Anleihe eingebettetes Wandlungsrecht |
| Anleihe nach Ausübung | Bleibt bestehen | Erlischt |
| Zahlung bei Ausübung | Barzahlung des Bezugspreises | Hingabe der Anleihe (kein Geldeinsatz) |
| Separate Handelbarkeit | Ja (Warrant separat handelbar) | Nein (Wandlungsrecht an Anleihe gebunden) |
| Kapitalzufluss beim Emittenten | Doppelt (Anleiheerlös + Bezugspreis bei Ausübung) | Einmalig (nur Anleiheerlös; bei Wandlung kein Zufluss) |
| Bilanzielle Wirkung | Fremdkapital bleibt bestehen, zusätzliches Eigenkapital bei Ausübung | Fremdkapital wandelt sich in Eigenkapital |
| Komplexität der Bewertung | Einfacher (beide Komponenten separat bewertbar) | Komplexer (eingebettete Option) |
Für den Anleger bietet die Optionsanleihe mehr Flexibilität: Er kann den Optionsschein separat verkaufen und die Anleihe behalten, oder umgekehrt. Bei der Wandelanleihe ist das Wandlungsrecht untrennbar mit der Anleihe verbunden.
Optionsanleihe cum und ex
Da der Optionsschein von der Anleihe getrennt werden kann, entstehen drei separat handelbare Instrumente:
Optionsanleihe cum (mit Optionsschein)
Die Anleihe wird mitsamt dem beigefügten Optionsschein gehandelt. Der Kurs der Anleihe cum spiegelt den Wert beider Komponenten wider - den reinen Anleihewert und den Wert des Optionsscheins. Unmittelbar nach Emission werden Optionsanleihen regelmäßig cum gehandelt.
Optionsanleihe ex (ohne Optionsschein)
Nach der Trennung (Stripping) wird die Anleihe ohne den Optionsschein als Optionsanleihe ex gehandelt. Ihr Kurs entspricht im Wesentlichen dem einer vergleichbaren Anleihe ohne Optionsrecht, liegt aber aufgrund des niedrigeren Kupons unter dem Kurs einer regulären Anleihe gleicher Bonität und Laufzeit. Die Optionsanleihe ex ist ein reines Fremdkapitalinstrument ohne Aktienkomponente.
Optionsschein (Warrant)
Der vom Anleihekörper getrennte Optionsschein wird eigenständig an der Börse notiert. Sein Kurs hängt primär von der Kursentwicklung der zugrundeliegenden Aktie ab und weist die beschriebene Hebelwirkung auf.
Die Möglichkeit des Stripping macht die Optionsanleihe für unterschiedliche Anlegergruppen attraktiv: Konservative Anleger können den Optionsschein verkaufen und behalten eine günstig erworbene Anleihe. Spekulative Anleger können die Anleihe verkaufen und nur den Optionsschein halten, um von der Hebelwirkung zu profitieren.
Emission und Bezugsrecht
Die rechtlichen Grundlagen für die Emission von Optionsanleihen entsprechen weitgehend jenen der Wandelanleihe. § 174 des österreichischen Aktiengesetzes (AktG) regelt die Ausgabe von Schuldverschreibungen, die mit einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien verbunden sind.
Hauptversammlungsbeschluss
Die Emission einer Optionsanleihe bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Der Beschluss legt den Gesamtnennbetrag der Anleihe, die Bedingungen des Optionsrechts und die bedingte Kapitalerhöhung fest.
Bedingte Kapitalerhöhung
Um die bei Ausübung der Optionsscheine benötigten Aktien bereitzustellen, beschließt die Hauptversammlung gleichzeitig eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 AktG. Das bedingte Kapital wird nur in dem Ausmaß wirksam, in dem Warrantinhaber ihr Bezugsrecht tatsächlich ausüben. Es darf die Hälfte des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen.
Bezugsrecht der Altaktionäre
Den bestehenden Aktionären steht nach § 174 Abs 4 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf die neuen Optionsanleihen zu. Dieses Bezugsrecht soll die Altaktionäre vor der Verwässerung schützen, die bei späterer Ausübung der Optionsscheine eintritt. Der Bezugsrechtsausschluss ist durch Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit möglich, erfordert aber eine sachliche Rechtfertigung.
Prospektpflicht
Die öffentliche Emission unterliegt dem Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019) und der EU-Prospektverordnung. Der Prospekt muss sowohl die Anleihe als auch die Optionsscheine umfassend beschreiben, einschließlich der Auswirkungen auf das Grundkapital und die Verwässerung bestehender Aktionäre.
Bewertung der Optionsanleihe
Die Bewertung einer Optionsanleihe ist konzeptionell einfacher als jene einer Wandelanleihe, da die beiden Komponenten voneinander trennbar sind und jeweils mit etablierten Methoden bewertet werden können:
Bewertung der Anleihekomponente
Die reine Anleihe (Straight Bond) wird nach den üblichen Methoden der Anleihebewertung berechnet: Die zukünftigen Kuponzahlungen und die Tilgung werden mit einem risikoadäquaten Zinssatz diskontiert. Da der Kupon einer Optionsanleihe typischerweise unter dem Marktzinssatz liegt, handelt die Anleihe ex unter pari (unter 100 Prozent des Nennwerts).
Bewertung des Optionsscheins
Der Warrant wird als eigenständige Call-Option auf die Aktie des Emittenten bewertet. Die gängigen Optionspreismodelle - insbesondere das Black-Scholes-Modell und Binomialbaummodelle - kommen zur Anwendung. Einflussfaktoren sind der aktuelle Aktienkurs, der Bezugspreis, die Restlaufzeit des Warrants, die Volatilität der Aktie, der risikolose Zinssatz und die erwartete Dividendenrendite.
Die Summe beider Werte ergibt den theoretischen Wert der Optionsanleihe cum. Auf dem Sekundärmarkt kann es Abweichungen geben, die sich durch Liquiditätsunterschiede, steuerliche Effekte oder unterschiedliche Markteinschätzungen erklären lassen.
Risiken und Chancen
Chancen für den Anleger
- Partizipation an Kurssteigerungen: Über den Optionsschein profitiert der Anleger überproportional an steigenden Aktienkursen, ohne auf die Zinserträge aus der Anleihe verzichten zu müssen.
- Flexibilität durch Trennbarkeit: Der Anleger kann seine Strategie anpassen, indem er Anleihe und Optionsschein getrennt verwertet. Er kann risikoscheue und risikobereite Positionen separat steuern.
- Doppelter Ertrag: Im Idealfall erzielt der Anleger sowohl Kuponerträge aus der Anleihe als auch Kursgewinne aus dem Optionsschein oder der bei Ausübung erworbenen Aktien.
Risiken für den Anleger
- Emittentenrisiko: Der Anleger ist dem Kreditrisiko des Emittenten ausgesetzt. Bei Zahlungsunfähigkeit droht der Verlust aus der Anleihekomponente.
- Totalverlust des Warrants: Bleibt der Aktienkurs während der gesamten Optionsfrist unter dem Bezugspreis, verfällt der Optionsschein wertlos. Der gesamte für den Warrant bezahlte Betrag ist verloren.
- Niedrigerer Kupon: Der Zinssatz liegt unter dem Marktzins für vergleichbare Anleihen. Wird der Optionsschein nicht ausgeübt oder verfällt er wertlos, hat der Anleger eine Anleihe mit unterdurchschnittlicher Verzinsung.
- Zinsänderungsrisiko: Steigende Marktzinsen reduzieren den Wert der Anleihekomponente. Gleichzeitig steigt der Diskontierungsfaktor für den Warrant, was auch dessen Wert mindert.
- Hebelrisiko: Die Hebelwirkung des Warrants verstärkt Verluste bei fallenden Aktienkursen ebenso wie Gewinne bei steigenden Kursen.
Praktische Bedeutung am österreichischen Kapitalmarkt
Die Optionsanleihe spielt am österreichischen Kapitalmarkt eine geringere Rolle als in größeren Finanzmärkten wie den USA oder Japan. Die vergleichsweise kleine Zahl börsenotierter Aktiengesellschaften in Österreich und die geringere Marktliquidität begrenzen das Emissionsvolumen. Österreichische Emittenten, die Optionsanleihen begeben, nutzen dafür regelmäßig internationale Handelsplätze.
An der Wiener Börse werden vereinzelt Optionsanleihen und daraus abgelöste Warrants gehandelt. Die Liquidität ist in der Regel begrenzt, was zu größeren Geld-Brief-Spannen führen kann als bei Standardanleihen oder Blue-Chip-Aktien.
International hat die Optionsanleihe insbesondere am japanischen Kapitalmarkt eine lange Tradition. Japanische Unternehmen nutzten in den 1980er und 1990er Jahren Optionsanleihen intensiv zur Eigenkapitalfinanzierung. Auch europäische Unternehmen greifen auf dieses Instrument zurück, wenngleich die Wandelanleihe in Europa häufiger anzutreffen ist.
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) erfasst Optionsanleihen österreichischer Emittenten in ihrer Wertpapierstatistik und beobachtet Emissionsvolumen und Marktentwicklung.
Für Anleger, die sowohl Fremdkapitalerträge als auch eine gehebelte Beteiligung an Aktienkursen anstreben, kann die Optionsanleihe ein geeignetes Instrument sein. Ein Verständnis der zugrundeliegenden Schuldverschreibung, der Optionspreistheorie und der verschiedenen Wertpapierarten ist dabei unverzichtbar. Der Vergleich mit der Wandelanleihe hilft, die jeweiligen Stärken und Schwächen beider Instrumente zu erkennen und die passende Anlageentscheidung zu treffen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.